Sonnenfinsternis - Organisatorische Regelung

Geschrieben von W. Kronenberg.

Für die morgige Sonnenfinsternis gilt die folgende organisatorische Regelung:

1. Eine Beobachtung ist im Zeitraum zwischen 10:15 und 10:45 grundsätzlich möglich. In dieser Zeit ruht der Unterricht.

2. Nur Schülerinnen und Schüler die mit einer entsprechenden Spezialbrille ausgestattet sind, dürfen die Sonnenfinsternis im Freien beobachten. Dies ist ausschließlich auf dem Schulhof hinter dem Schulgebäude oder vor dem Haupteingang erlaubt. Der Schulhof beim Kleinspielfeld und alle anderen Bereiche sind geschlossen.

3. Für alle Schülerinnen und Schüler ohne Schutzbrille gibt es entweder in der Pausenhalle oder in ausgewiesenen Räumen mit Aktivboards die Möglichkeit, die Sonnenfinsternis per Projektion zu verfolgen.

4. Auf dem oberen Schulhof bietet die Fachschaft Physik zusätzlich die Möglichkeit, das Naturschauspiel über eine Teleskopprojektion zu verfolgen.

5. Ein Verlassen des Schulgebäudes ist nur über den Haupteingang oder den Nebeneingang neben Raum 117 zulässig.

 

Mit freundlichem Gruß,

W. Kronenberg